Liebe Freund:innen der Jugendfarm,
der Schreck war groß, als wir am 6. September nachmittags unsere Stute Enya verletzt im Pferdeauslauf vorgefunden haben. Sie hat sich das vordere Karpalgelenk wohl bei einem Sturz aufgerissen, den Knochen verletzt und Gelenkflüssigkeit verloren.
Die schnell herbeigerufene Tierärztin hat Enya notfallmäßig versorgt und wir haben Enya in die Pferdeklinik gefahren. Dort standen wir Samstagabend vor der schwierigen Wahl: Teure Not-Operation mit unbekannten Folgekosten oder der Abschied von Enya.
Enya ist ein 20 Jahre altes Warmblut-Reitpony-Mix. Seit ihrer Jugend ist sie ein zuverlässiges und treues Farmpferd. Auch mit den Schulklassen aus den umliegenden Einrichtungen für behinderte Kinder ist sie im Einsatz.
Zu unserer Philosophie gehört, dass Tiere bei uns alt werden dürfen. Eine Verletzung welche heilbar ist, ist für uns kein Grund ein Tier einzuschläfern. Allerdings muss dieser schöne Lebensabend finanziert werden! Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde reformiert, 2023 sind die Tierarztkosten um 20 – 30% gestiegen. Auf der anderen Seite ist unsere Förderung seit vielen Jahren gleich geblieben.
Wir haben uns Samstagabend nach reiflicher Überlegung für die Operation entschieden. Nach einer Woche Aufenthalt in der Pferdeklinik ist Enya nun wieder bei uns im Stall und schont sich in Gesellschaft ihrer Herde.
Bisher haben wir 5.500,- Euro für die Operation und den Klinikaufenthalt ausgegeben. Dieses Geld fehlt jetzt natürlich an anderen Stellen bei uns.
Daher bitte wir um zweckgebundene Spenden für Enya:
Jugendfarmverein Möhringen-Vaihingen e.V.
LBBW Stuttgart
DE93 6005 0101 0002 2470 36
Vielen Dank für eure Unterstützung
das gesamte Jugendfarmteam mit Vorstand

Hinweis:
Geldspenden oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff AO anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Zuwendungen werden nur zur Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt A Nr. 2 verwendet. Bei Spenden bis 300 Euro ist der vereinfachte Nachweis ausreichend, zum Beispiel die Buchungsbestätigung der Überweisung. Wir stellen Zuwendungsbestätigungen ab 100,- Euro oder auf Nachfrage aus.